Das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt, daher können hier nur allgemein gültige Informationen gegeben werden. Verbindlich massgebend sind die in der jeweiligen Wohngemeinde
(Friedhofreglement). Informationen erhalten Sie beim Bestattungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person.
- Erdbestattung:
Bei einer Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem dazu geeigneten Sarg eingesargt. Die Erdbestattung auf dem Friedhof der Wohngemeinde oder auf einem Friedhof nach Wahl, hat nicht
vor 48 Stunden und spätestens nach fünf Tagen seit Todeseintritt zu erfolgen. Ausnahmen aus organisatorischen oder sanitätspolizeilichen Gründen kann die Gemeinde, gestützt auf eine ärztliche
Bescheinigung, bewilligen. Sie müssen aber diesbezüglich Kontakt zur gewünschten Gemeinde aufnehmen. Zu beachten gilt: Jede Gemeinde hat ihr eigenes Friedhofsreglement. Die Gemeinden stellen
ein geeigneten Sarg zur Verfügung. Es können auch andere Sargmodelle ausgesucht werden. Fragen Sie beim Bestattungsdienst Vorderland
nach.
- Kremation:
Die Kremation ist heute die meist verbreitete Bestattungsart in der Schweiz. Bei einer Kremation wird der verstorbene Körper in einem dazu geeignetem Sarg eingesargt. Der Sarg wird
anschliessend vom Bestattungsdienst Vorderland ins Krematorium überführt. Nach der Kremation wird die Urne durch den Bestattungsdienst Vorderland abgeholt. Die Wohngemeinden stellen
verschiedene Grabarten zu Verfügung. Fragen sie bei den Gemeinden nach. Die Gemeinden stellen der Grabart entsprechende Urnen zu Verfügung. Es
können auch andere Urnen ausgesucht werden. In der Schweiz besteht kein Friedhofszwang für Urnen. Dies bedeutet, dass die Urnen mit nach Hause genommen werden können, in einem Wald,
in einem Gewässer oder sonst irgend wo in der Natur beigesetzt werden können. Auch besteht die Möglichkeit die Asche von Verstorbenen in einen Diamant zu Transformieren. Fragen Sie
beim Bestattungsdienst Vorderland nach.