Todesfall zu Hause

Was muss sofort erledigt werden:

  • Die Angehörigen müssen den Hausarzt oder den Notarzt (Telefon Nr. 144) verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Ärztliche Todesbescheinigung wird ausgestellt).
  • Benachrichtigen Sie den Bestattungsdienst Vorderland (Telefon Nr. 079 622 14 70). Damit Wünsche berücksichtigt werden können, wird empfohlen, mit dem Mitarbeiter vom Bestattungsdienst Vorderland direkt Kontakt aufzunehmen.
  • Der Bestattungsdienst Vorderland kümmert sich um die Pflege und das Einsargen der verstorbenen Person.
  • Entscheiden Sie, ob die verstorbene Person in Privatkleider oder in einem Sterbehemd eingesargt werden soll.
  • Auch sollte abgeklärt werden, ob und wo die verstorbene Person aufgebahrt werden soll. 
  • Die Angehörigen sollten innert zwei Tagen mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person Kontakt aufnehmen.
  • Bringen Sie die Ärztliche Todesbescheinigung, Familienbüchlein oder Schriftenempfangsschein und Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit. Die Angestellten des Bestattungsamtes werden Sie über das weitere Vorgehen informieren und die Art der Bestattung mit Ihnen gemeinsam festlegen. Für Ausländische Staatsangehörige benötigen Sie folgende Dokumente: Pass, Geburts-, Eheschein,  und Niederlassungsbewilligung.
  • Um den Zeitpunkt und die Art der Beerdigung, der Abdankung oder der Urnenbeisetzung zu vereinbaren, sollten sich die Angehörigen mit dem zuständigen Pfarramt oder der Religionsgemeinschaft ihrer Wahl in Verbindung setzen.
  • Die Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort oder eine allfällige Urnenrückführung wird vom Bestattungsamt organisiert und durch den Bestattungsdienst Vorderland ausgeführt.
  • Die Information der amtlichen Stellen (AHV, Steueramt, Erbschaftsamt, Presse) erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
Todesanzeigen und Trauerzirkulare
  • Für die Appenzellerzeitung und den Rheintaler:
    Die Todesanzeigen können bei der NZZ Media Solutions AG, Kasernenstrasse 64, 9102 Herisau aufgeben werden.
    E-Mail: inserate@appenzellerzeitung.ch / Tel. 071 354 64 60, Fax 071 354 64 65
  • Für den Appenzeller Volksfreund:
    Die Todesanzeigen können bei der Appenzeller Druckerein AG, Kaserenenstrasse 64, 9102 Herisau aufgegeben werden.
    E-Mail; info@adag.ch / Tel. 071 354 64 64, Fax: 071 788 30 13

 

Für die Trauerzirkulare wird empfohlen, dass sich die Angehörigen an eine örtliche Druckerei wenden.

 

Die Todesanzeigen und Trauerzirkulare erst aufsetzen, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beisetzung feststehen.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Pensionskasse:
    Verständigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Dieser informiert in der Regel anschliessend die berufliche Vorsorge. Fragen Sie nach. Falls der Verstorbene nicht mehr erwerbstätig war, informieren Sie die Pensionskasse schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins.
  • Bank- oder Postcheckkonten:
    Benachrichtigen Sie schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins die Bank oder die Post, bei welcher die verstorbene Person über Konten verfügt hat. Verlangen Sie eine Saldobestätigung per Todestag und sistieren Sie Daueraufträge. Auskunft über die Möglichkeiten für sofortige Abhebungen zur Deckung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten erteilt die Rechtsabteilung der Bank oder Post.
  • Versicherungsgesellschaften und Krankenkasse:
    Die Versicherungsgesellschaft und die Krankenkasse müssen schriftlich mit Beilage eines Todesscheins in Kenntnis gesetzt werden.
  • Wohnung/Haus:
    Informieren Sie baldmöglichst den Vermieter der verstorbenen Person über den Todesfall und besprechen Sie den Abgabetermin der Wohnung oder des Hauses. Bei Hauseigentümern erlangen die Erben die Immobilie sofort, können aber erst nach Eintragung ins Grundbuch darüber verfügen. Dieser Eintrag erfolgt auf Grund eines Erbscheins. Wenden Sie sich in jedem Fall an das Erbschaftsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen.
  • E-Mailkonten und Soziale Medien:
    Melden sie E-Mailkonten ab. Denken sie auch an mögliche vorhandene Facebook-, Twitter- oder ähnliche Profile. Auch diese sollten nach einer gewissen Zeit abgemeldet werden.
  • Grabstein:
    Nach zirka drei Monaten kann ein Grabstein gesetzt werden. Dies ist aber von Friedhof zu Friedhof verschieden. Fragen Sie nach. Nehmen sie diesbezüglich mit einem Bildhauer Ihres Vertrauens Kontakt auf und teilen sie ihm Ihre Wünsche mit (Friedhofreglement beachten).

Bestellung amtlicher Todesschein:

Der amtliche Todesschein, der für Versicherungen/Banken usw. benötigt wird, muss beim zuständigen Zivilstandamt des Sterbeortes bestellt werden.